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   VG Augsburg, 17.08.2012 - Au 3 S 12.1006   

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VG Augsburg, 17.08.2012 - Au 3 S 12.1006 (https://dejure.org/2012,24761)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17.08.2012 - Au 3 S 12.1006 (https://dejure.org/2012,24761)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17. August 2012 - Au 3 S 12.1006 (https://dejure.org/2012,24761)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sofortvollzug; Inobhutnahme; Entzug des Rechts der Aufenthaltsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - 12 B 2702/06
    Auszug aus VG Augsburg, 17.08.2012 - Au 3 S 12.1006
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Inobhutnahme bereits durch den Beschluss des Amtsgerichts, mit dem der Mutter des Antragstellers das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht zur Regelung der ärztlichen Versorgung und das Recht zur Beantragung von Jugendhilfemaßnahmen vorläufig entzogen wurden, beendet wurde und der Bescheid vom 24. Juli 2012 damit erledigt ist (so VG Ansbach vom 6.7.2006, AN 14 S 06.01881 zitiert nach juris) oder die Inobhutnahme über den Beschluss des Amtsgerichts hinaus bestehen bleibt, bis die Kinder an die Personensorgeberechtigten zurückgegeben werden oder anderweitig Hilfe gewährt wird (so Röchling in LPK SGB VIII, 3. Auflage 2006, RdNr. 96/97 zu § 42 unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung; offen gelassen OVG Münster vom 28.2.2007, 12 B 2702/06 zitiert nach juris).

    Es ist zwar anerkannt, dass auch die Personensorgeberechtigten selbst gegen die an die Kinder gerichtete Inobhutnahmeentscheidung vorgehen können, wenn sie durch diese in eigenen Rechten verletzt werden (vgl. z.B. OVG Münster vom 28.2.2007, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Ansbach, 06.07.2006 - AN 14 S 06.01881
    Auszug aus VG Augsburg, 17.08.2012 - Au 3 S 12.1006
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Inobhutnahme bereits durch den Beschluss des Amtsgerichts, mit dem der Mutter des Antragstellers das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht zur Regelung der ärztlichen Versorgung und das Recht zur Beantragung von Jugendhilfemaßnahmen vorläufig entzogen wurden, beendet wurde und der Bescheid vom 24. Juli 2012 damit erledigt ist (so VG Ansbach vom 6.7.2006, AN 14 S 06.01881 zitiert nach juris) oder die Inobhutnahme über den Beschluss des Amtsgerichts hinaus bestehen bleibt, bis die Kinder an die Personensorgeberechtigten zurückgegeben werden oder anderweitig Hilfe gewährt wird (so Röchling in LPK SGB VIII, 3. Auflage 2006, RdNr. 96/97 zu § 42 unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung; offen gelassen OVG Münster vom 28.2.2007, 12 B 2702/06 zitiert nach juris).

    Auch wenn nicht mit dem VG Ansbach (Beschluss vom 6.7.2006 a.a.O.) davon ausgegangen wird, dass die Inobhutnahme durch den Amtsgerichtsbeschluss erledigt ist, ist der Antrag daher wegen fehlender Prozessfähigkeit des im Verfahren nicht ordnungsgemäß gesetzlich vertretenen Antragstellers unzulässig.

  • VG München, 25.09.2013 - M 18 K 12.1272

    Erledigung eines Verwaltungsakts; Prozessfähigkeit und Vertretung Minderjähriger;

    Daher können die Eltern des Klägers zu 1), denen das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihren Sohn nicht zusteht, ihren Sohn bei der vorliegenden Klage auf Feststellung der Rechtmäßigkeit seiner Inobhutnahme nicht alleine vertreten (vgl. VG Augsburg, B.v. 17.8.2012 - Au 3 S 12.1006 - juris Rn. 16).
  • VG München, 25.09.2013 - M 18 K 12.1271

    Klagebefugnis eines nicht-sorgeberechtigten Elternteils hinsichtlich der

    Daher können die Eltern des Klägers zu 1), denen das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihren Sohn nicht zusteht, ihren Sohn bei der vorliegenden Klage auf Feststellung der Rechtmäßigkeit seiner Inobhutnahme nicht alleine vertreten (vgl. VG Augsburg, B.v. 17.8.2012 - Au 3 S 12.1006 - juris Rn. 16).
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